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Wissensspecial: Rußpartikelfilter und Fahrverbote

Die Rußpartikelfilter-Pflicht für Diesel-Fahrzeuge ist mittlerweile Realität. Mit der Zustimmung des Bundesrates zur steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Rußfiltern für Diesel-Pkws Anfang 2007 wurde der Startschuss gegeben. Am 1. März 2008 stimmte auch der Bundestag der Gesetzeseinführung zu, so dass die Einführung des Gesetzes zur staatlichen Unterstüzung der Nachrüstung von Rußpartikelfilter zum 1. April erfolgte.

Ab jetzt können Fahrzeughalter, die Ihr Diesel-Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, mit rund 330 Euro unterstützt werden. Der Betrag wird auf die Kfz-Steuer gutgeschrieben. Gleichzeitig tritt ein Steueraufschlag für ungefilterte Diesel-Autos in Höhe von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum in Kraft. Dieser Rußfilter-Zuschlag gilt vier Jahre lang, vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011. Dies entspricht zum Beispiel bei 1,9 Litern Hubraum einer Mehrbelastung von 91,20 Euro.

Durch Plakettenverordnungen und Feinstaub-Fahrverbotszonen wird der Druck auf Autofahrer weiter erhöht. In unserem Special klären wir Sie über alles Wissenswerte rund um das Thema Diesel-Rußpartikelfilter und Feinstaubbelastung auf. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Fahrzeug mit Rußfiltern umrüsten und dabei den staatlichen Zuschuss von einmalig 330 Euro erhalten.

Was sind eigentlich Rußpartikel?

Begriffe wie “Feinstaub” oder “Rußpartikel” geistern seit Monaten verstärkt durch die Medien. Aber was macht diese winzigen Teilchen in den Abgasen von Diesel-Motoren eigentlich so gefährlich und warum sind nur dieselbetriebene Fahrzeuge beim Thema Feinstaub im Gespräch?

Wenn im Motor Kraftstoff verbrannt wird, werden mit den Abgasen Millionen verschieden großer Kohlenstoffteilchen ausgestoßen. Besonders stark ist diese Rußpartikelbildung bei Diesel-Motoren, bedingt durch die chemische Zusammensetzung des Diesel-Kraftstoffes. Durch eine verbesserte Verbrennungstechnik in Diesel-Motoren wurde diese Rußpartikelbildung in den letzten Jahren zwar erheblich verringert, dennoch “rauchen” Diesel-Fahrzeuge auch heute noch mehr als benzinbetriebene Fahrzeuge. Unterstützt wird dies etwa durch qualitativ unterschiedliche Diesel-Kraftstoffe oder falsche Einstellungen im Motor.

Warum sind Rußpartikel so gefährlich?

Werden Rußpartikel in Feinstaub eingeatmet, gelangen Sie je nach Größe bis tief in den Körper. Die gröberen Rußpartikel setzen sich meist im oberen Bereich der Atemwege ab und werden schnell wieder ausgehustet. Die feinsten Rußpartikel, oft kleiner als Zehntel Mikrometer, gelangen jedoch bis tief in die Lunge. Im schlimmsten Fall gelangen Sie hier in die Blutbahn und richten so Schaden im ganzen Körper an. Gesundheitliche Folgen sind Lungenbeschwerden bis hin zu Krebserkrankungen.

Warum Fahrverbote?

Das Umweltbundesamt misst die Feinstaub-Dichte und Rußpartikel-Belastung in der Luft an festen Messpunkten in ganz Deutschland. Standorte dieser Messpunkte sind die viel befahrenen und damit am meisten betroffenen Innenstädte der Republik. Laut EU-Luftqualitätsrichtlinie darf die Feinstaub-Dichte den Wert von 50 µg/m³ an höchstens 35 Tagen des Jahres überschreiten.

Wird der Feinstaub-Grenzwert an mehr als 35 Tagen überschritten, drohen den betroffenen Kommunen nicht nur empfindliche Sanktionen der EU, sondern auch Schadensersatzansprüche der Bürger. Um dies zu vermeiden, haben die Städte verschiedene Maßnahmen geplant. Dazu gehören unter anderem Feinstaub-Fahrverbotszonen, um die Feinstaubpartikel-Dichte zu senken.

Bisher blieben solche Maßnahmen aus, jedoch zeigt ein Blick auf die Feinstaub-Statistik 2006, dass die Städte bald handeln müssen. Die Spitzenreiter der Messergebnisliste von 2006, Bayern und Brandenburg, überschritten den Feinstaub-Grenzwert an jeweils 92 und 86 Tagen!

Die aktuelle Feinstaub-Belastung der Innenstädte können sie einer täglich aktualisierten Liste des Umweltbundesamt entnehmen.

Was besagt die “Plakettenverordnung”?

Um den Feinstaub-Ausstoß eines Fahrzeugs von außen kenntlich zu machen, hat das Bundeskabinett am 31.05.2006 die “Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge”, kurz Plakettenverordnung, beschlossen. Das seit 01. März 2007 gültige Gesetz regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit bundesweit einheitlichen, farbigen Plaketten. Die Farbe der Plakette entspricht der Höhe der Rußpartikel-Minderungsstufe (PM-Stufe) des Kfz. Diese Plakette ist für alle Personenkraftwagen (nicht nur Dieselfahrzeuge!), Lastkraftwagen und Busse vorgesehen.

Die Einteilung der PM-Stufen (Rußpartikel-Minderungsstufen) sieht wie folgt aus:

  • PM1: (ohne Plakette) Fahrzeuge, deren Rußpartikel-Ausstoß nicht die PM2 erreichen
  • PM2: Euro 2 Pkw, Pkw nach der Einstufung 98/69/II A oder III A, geforderter Rußpartikel-Wert nach der Umrüstung 50 mg/km
  • PM3: Euro 3 Pkw, Pkw nach der Einstufung 98/69/II B oder III B, geforderter Rußpartikel-Wert nach der Umrüstung 25 mg/km
  • PM4: Euro 4 Pkw, Pkw nach der Einstufung 98/69/II B sowie III B, geforderter Rußpartikel-Wert nach der Umrüstung 12,5 mg/km
  • PM5: (geplant) Euro 3 und Euro 4 Pkw mit einem Rußpartikel-Grenzwert von 5 mg/km

Welche Plakette für mein Fahrzeug?

Grundlage für die Einstufung in Rußpartikel-Minderungsstufen sind die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. Sie finden diese zweistellige Nummer in Ihrem Fahrzeugschein. Welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommen würde, können Sie online prüfen, z.B. bei der Dekra oder beim ADAC

Wo bekomme ich die Plaketten?

Ausgabestellen für die Plaketten der Rußpartikel-Minderungsstufen sind neben den Kfz-Zulassungsstellen die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten. Eine Frist für die Anschaffung einer solchen PM-Plakette besteht zunächst nicht, die Plakette sollte aber bei Ihrem nächsten Werkstattbesuch besorgt werden. Die Rußpartikel-Plaketten kosten zwischen 5 Euro und 10 Euro und müssen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Auf der Plakette wird das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen, sie gilt bis zum Kennzeichenwechsel des Fahrzeugs.

Woran erkenne ich eine Fahrverbotszone?

Es wird ein dazu passendes Fahrverbots-Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können. Wird ein Feinstaub-Fahrverbot eingerichtet, erkennen Sie eine solche Zone an den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 (siehe Abbildung unten) und den auf dem Zusatzzeichen abgebildeten Rußpartikel-Plaketten, die diese Zone nicht befahren dürfen. Diese Feinstaub-Zonen können permanent oder temporär eingerichtet werden.

Wie funktionieren Rußpartikelfilter?

Um die gefährlichen Teilchen aus den Diesel-Abgasen zu filtern, haben einige Hersteller so genannte Rußpartikel-Minderungssysteme, auch PM-Katalysatoren genannt, entwickelt. Diese Filtersysteme halten durch ihre speziellen Filtertaschen zwischen 30 und 50 Prozent der Feinstaub-Partikelmasse zurück.

Und so funktioniert es: In die Abgasanlage eingesetzt, strömen die Diesel-Abgase durch den Rußpartikel-Filter. Die Rußpartikel bleiben hierbei in den feinen Poren der Rußfilter-Wände hängen und lagern sich in den Filtertaschen ab. Die gasförmigen Abgase verlassen das Fahrzeug wie gewohnt durch den Auspuff.

Ab einer Betriebstemperatur von 600 Grad baut der Rußfilter die abgelagerten Rußpartikel selbst ab. Erreichen die Abgase eine bestimmte Temperatur, werden die Rußpartikel größtenteils verbrannt und verlassen im gasförmigen Zustand als Kohlendioxid die Abgasanlage über den Auspuff. Übrig bleibt nur eine sehr geringe Menge nicht brennbarer Filterasche.

Montage des Rußpartikelfilters

Die auf dem Markt befindlichen Rußpartikelfilter-Systeme werden in der Abgasanlage im vorderen Teil hinter dem Oxidations-Katalysator, umgangssprachlich “Kat”, eingesetzt. Teilweise ersetzen die Filter auch vorhandene Katalysatoranlagen. Dies ist abhängig von der Bauart des Fahrzeugs. Die Montage kann in jeder Werkstatt vorgenommen werden, die auch Abgasuntersuchungen durchführt, und dauert etwa 1,5 Stunden. In der Werkstatt bekommen Sie ebenfalls Ihre PM-Plakette und die Abnahmebescheinigung. Darin trägt die Werkstatt die ordnungsgemäße Nachrüstung der Anlage ein. Die Abnahmebescheinigung ist wichtig für den Eintrag der Rußpartikel-Minderungsstufe bei der Zulassungsstelle und damit dem Erhalt der Fördersumme von einmalig 330 Euro.Stellen Sie beim Kauf sicher, dass das Rußpartikelfilter-System exakt zu Ihrem Fahrzeug passt. Die Rußfilter nutzen Bauräume, die sich je nach Fahrzeugmodell und sogar Baujahr unterscheiden können. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Katalysator Ihres Fahrzeugs nicht älter als 5 Jahre sein darf. Die Laufleistung darf 80.000 Kilometer nicht übersteigen, ansonsten muss dieser beim Einbau des Filters mit ersetzt werden. Die zu § 47 der StVZO schreibt dies vor, auf deren Grundlage das Filtersystem seine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhält.

Die Rußfilter-Systeme besitzen in der Regel eine Allgemeine Betriebserlaubnis, so dass eine TÜV Abnahme oder erneute Abgasuntersuchung (AU) nicht notwendig ist. Auch die Fahrzeughersteller-Garantie für das Fahrzeug bleibt bestehen. Die Rußpartikelfilter zum Nachrüsten kosten, abhängig vom Fahrzeugmodell, zwischen 600 Euro und 800 Euro zuzüglich der Einbaukosten.
Hier finden Sie Inserate bei motoso.de mit Fahrzeugen die bereits Rußpartikelfilter eingebaut haben oder Diesel Rußpartikelfilter zum nachrüsten.

Eintrag der Nachrüstung in die Fahrzeugpapiere

Nach dem Einbau muss der neue Rußpartikel-Minderungswert durch die zuständige Zulassungsstelle in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Für die Eintragung benötigen Sie neben Ihren Fahrzeugpapieren die Abnahmebescheinigung des Rußpartikelfilters, in der die Werkstatt den korrekten Einbau bestätigt.

Wie nutze ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung von 330 Euro gilt ausschließlich für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters und wird einmalig bezahlt. Der Betrag wird der nächsten Kfz-Steuer gutgeschrieben. Ob die für die Förderung nötige Mitteilung an das Finanzamt über die Nachrüstung von Ihnen oder von der Zulassungsstelle beim Eintragen des neuen Partikel-Minderungswertes direkt erfolgt, erfahren Sie bei ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Dies ist derzeit noch nicht einheitlich geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.

Warum ist gerade Feinstaub so gefährlich?

Rußpartikel-Feinstaub besteht aus winzigsten Teilchen, die vor allem bei der Verbrennung von Diesel-Kraftstoff entstehen. Aufgrund Ihrer geringen Größe gelangen Sie, anders als normaler Staub, bis tief in die Lunge und über das Blut sogar in andere Organe. Dies kann unter anderem Krebserkrankungen hervorrufen.

Was bringt ein zusätzlicher Filter?

Die Rußpartikel-Minderungsfilter sind speziell darauf ausgelegt, die winzigen Feinstaub-Partikel aus den Abgasen herauszufiltern. Je nach Fahrzeug können so bis zu 80% der Rußpartikel aus den Abgasen gefiltert werden.

Was kostet ein Filter derzeit?

Die Listenpreise für Rußpartikelfilter bewegen sich derzeit zwischen 600 und 800 Euro zuzüglich der Einbaukosten für die Nachrüstung. Mit Aktionspreisen von Herstellern und Werkstätten ist zu rechnen. Fragen Sie bitte in Ihrer Werkstatt nach dem Preis für Ihr Fahrzeug.

Kann man jedes Auto umrüsten?

Grundsätzlich ja. Ihre Werkstatt oder der Rußpartikelfilter-Hersteller geben Auskunft, welches System zu Ihrem Fahrzeug passt. Sollte speziell für Ihr Modell noch kein PM-Kat lieferbar sein, haben Sie etwas Geduld. Die Hersteller arbeiten derzeit mit einem nahezu vollständigen Angebot für alle Fahrzeugtypen.

Ist es egal, wie alt mein Auto ist?

Ja. Ihr werksseitig verbauter Oxidationskatalysator (Kat) darf jedoch nicht älter als 5 Jahre sein. Die Laufleistung darf 80.000 Kilometer nicht übersteigen. Andernfalls ist dieser mit dem Filtersystem zu erneuern. Siehe auch: “Montage des Rußpartikelfilters”

Warum muss der Einbau in einer AU befähigten Werkstatt vorgenommen werden?

Nur Werkstätten, die eine Abgasuntersuchung durchführen dürfen, halten auch die Partikelminderungs-Plaketten zur Kennzeichnung des Feinstaub-Ausstoßes bereit. Sie füllen außerdem die für die Eintragung der Nachrüstung wichtige Abnahmebescheinigung aus. Siehe auch: “Montage des Rußpartikelfilters”

Kann ich den Einbau des Filters selbst vornehmen?

Ja, der Einbau ist allerdings nur geübten Handwerkern zu empfehlen. Sie benötigen dazu eine Hebebühne oder Werkstattgrube, da der Rußpartikelfilter unter dem Fahrzeug montiert wird. Die entsprechende Plakette zur Kennzeichnung des Rußpartikel-Ausstoßes und die Abnahmebescheinigung der Nachrüstung für die Zulassungsstelle müssen sie sich dann jedoch gesondert in einer zur AU befähigten Werkstatt oder TÜV Station unter Vorlage Ihrer Fahrzeugpapiere und der Unterlagen des Filtersystems besorgen, was mit Kosten verbunden sein kann.

Muss ich nach dem Einbau zum TÜV oder eine AU durchführen lassen?

Nein, eine erneute TÜV Prüfung oder Abgasuntersuchung ist dank der des Rußpartikelfilters in der Regel beigefügten Allgemeine Betriebserlaubnis Erlaubnis (ABE) nicht notwendig. Die ABE ist mit den Fahrzeugpapieren im Auto mitzuführen. Achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, dass Ihrem Rußpartikelfilter eine gültige ABE beiliegt!

Wie finde ich eine Werkstatt, die mir den Filter einbaut?

Jede Werkstatt, die auch die AU durchführt, kann eine Nachrüstung vornehmen. Finden Sie eine Werkstatt in Ihrer Nähe beispielsweise über die motoso.de Werkstattsuche.

Was besagt die Anlage XXVI (26) zu § 47 der StVZO?

Sie gilt als Grundlage, ab wann ein Fahrzeug den geforderten Rußpartikel-Emissionsstufen entspricht. Außerdem wird nach ihr eine ABE für das Rußfilter-System ausgestellt. Das erspart eine erneute TÜV- und AU-Abnahme.

Was bedeuten die verschiedenen Partikelminderungs-Stufen?

Sie dienen zur Einordnung von Fahrzeugen in verschiedene Feinstaub-Schadstoffemissions-Stufen. Die jeweilige Partikelminderungs-Stufe gibt also Auskunft über den Ausstoß an Feinstaub des Fahrzeugs. Sollten Fahrverbote verhängt werden, sind diese immer mit Beschränkungen auf bestimmte Partikelminderungsstufen verbunden. Etwa einem Fahrverbot in einer Zone für Fahrzeuge mit der PM Stufe 1. Fahrzeuge mit höheren Stufen dürfen in diesen Zonen fahren.

Bekomme ich die staatliche Förderung ausbezahlt?

Nein, die Förderung von 330 Euro wird Ihnen nach dem Eintragen der Rußfilter-Nachrüstung durch die Zulassungsstelle und der damit verbundenen Meldung an das Finanzamt auf Ihre nächste Kfz-Steuer gutgeschrieben.

Ich habe bereits vor einiger Zeit umgerüstet, bekomme ich den Zuschuss trotzdem?

Ja. Im Gesetz ist die rückwirkende Bezuschussung ab dem 1. Januar 2006 vorgesehen. Setzen Sie sich am besten mit Ihrer Zulassungsstelle in Verbindung, nachdem das Gesetz am 01. April wie geplant in Kraft tritt.

Mein Fahrzeug hat bereits einen Partikelfilter ab Werk, muss ich trotzdem nachrüsten?

Nein, Neufahrzeuge, die einen Rußpartikelfilter eingebaut haben, brauchen keinen weiteren Filter. Sie benötigen lediglich eine Plakette, die Sie in jeder AU befähigten Werkstatt, TÜV Geschäftsstelle oder Zulassungsstelle unter Vorlage Ihrer Fahrzeugpapiere erhalten.

Kann ich den Zuschuss für einen ab Werk verbauten Filter bekommen?

Nein, die Förderung von 330 Euro gilt lediglich für Rußpartikel-Nachrüstsysteme, nicht aber für bereits ab Werk verbaute Filtersysteme!

Ich fahre mit Bio-Diesel, sind die Filter geeignet?

Ja, es gibt Rußfilter-Systeme, die für den Betrieb mit Bio-Diesel zugelassen sind. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf beim Hersteller des Filters oder Ihrer Werkstatt.

Darf ich den Filter auch mit Chiptuning fahren?

Nein. Die Änderung der Motorsteuerung durch so genannte Tuningchips ist bei Dieselmotoren eine beliebte Form der Leistungssteigerung. Die ABE der Filtersysteme gilt jedoch auf Basis der Standardwerte des Motors. Fragen Sie Ihre Werkstatt, eventuell wird eine erneute TÜV Prüfung fällig.

Was passiert, wenn ich keinen Rußpartikelfilter einbaue?

Mit der geplanten Einführung des Gesetzes zum 1. April wird Ihr Diesel-Fahrzeug ohne Rußpartikelfilter vier Jahre lang mit zusätzlichen 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum besteuert. Der Betrag wird automatisch auf die Kfz-Steuer aufgeschlagen.

Feinstaub-Fahrverbotszonen sind derzeit lediglich im Gespräch, könnten aber noch in diesem Jahr eingerichtet werden. Ohne Rußpartikelfilter ist Ihnen dann die Fahrt in diesen Fahrverbotszonen, erwartungsgemäß viel befahrene Innenstädte mit hoher Feinstaubbelastung, untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Geldbuße von erwarteten 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg zu rechnen.

Weiterhin ist mit einem erhöhten Wertverlust Ihres Fahrzeuges in den nächsten Jahren zu rechnen. EurotaxSchwacke rechnet mit einem steigenden Restwertunterschied zwischen Diesel-Pkw mit und ohne Filter. Ein verbauter Rußpartikelfilter wird zunehmend als Kaufanreiz gelten.

Ich möchte einen Neuwagen kaufen, soll ich einen Partikelfilter dazubestellen?

Ja. Zum einen ist der Rußpartikelfilter ab Werk wesentlich günstiger. Des Weiteren steigert der Rußfilter den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. EurotaxSchwacke hat am Beispiel eines BMW 118d mit 12 Monaten Laufzeit und 20.000 Kilometern Laufleistung einen um 1100 Euro höheren theoretischen Wiederverkaufswert gegenüber dem Modell ohne Partikelfilter errechnet.

Ab wann ist mit Fahrverboten zu rechnen?

Feinstaub-Fahrverbotszonen sind mögliche Gegenmaßnahmen von Kommunen, um die von der EU auferlegten Feinstaub-Messwerte nicht zu überschreiten. Ob ein Fahrverbot eingerichtet wird, ist Aufgabe der Städte. München und Düsseldorf planen solche Zonen noch in diesem Jahr, andere Großstädte wollen spätestens 2008 Fahrverbotszonen einrichten.

Wie erkenne ich eine Fahrverbotszone?

Feinstaub-Fahrverbotszonen werden durch farbige Verkehrsschilder gekennzeichnet. Ein Befahren dieser Zone ohne entsprechende Partikelminderungs-Plakette wird mit Geldbußen bestraft. Siehe auch: “Woran erkenne ich eine Fahrverbotszone?”

Was passiert, wenn ich widerrechtlich in Fahrverbotszonen fahre?

Ein Bußgeldkatalog hierfür wurde noch nicht beschlossen, es wird aber mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg gerechnet.

Ich fahre keinen Diesel, brauche ich trotzdem diese Plakette?

Ja. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb).

Brauchen auch ausländische Fahrzeuge diese Plakette?

Ja, um entsprechend gekennzeichnete Fahrverbotszonen befahren zu können, müssen auch ausländische Fahrzeuge eine solche Plakette gut sichtbar mit sich führen.

Sind Ausnahmen für Fahrverbotszonen vorgesehen?

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht durch Plaketten und damit auch Feinstaub-Fahrverbotszonen sind etwa Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen und Arztfahrzeuge, Kraftfahrzeuge mit Schwerbehindertenausweis Merkzeichen “aG”, “H” oder “Bl”, Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 der StVo, Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, sowie zivile Kraftfahrzeuge der Bundeswehr.

Gelten Fahrverbote auch für sogenannte Youngtimer oder Oldtimer mit dem H-Kennzeichen?

Ja. Derzeit gibt es keine Ausnahmen für Oldtimer oder Youngtimer. Dem entgegen steht die Initiative Kulturgut Mobilität. Unter www.kulturgut-mobilitaet.de gibt es neben aktuellen Informationen speziell für Oldtimerfahrer auch eine Unterschriftsliste gegen Feinstaub-Fahrverbote für Oldtimer.

Gelten Fahrverbote auch für Motorräder, Roller, Quads oder ähnliche Fahrzeuge?

Nein. Von der Kennzeichnungspflicht befreit sind zwei- und dreirädrige Fahrzeuge wie Mofas, Motorräder, Motorroller oder Quads.

Abnahmebescheinigung

Wird von der Werkstatt ausgefüllt und belegt den ordnungsgemäßen Einbau des Rußpartikelfilters. Die Abnahmebescheinigung ist notwendig, um nach dem Einbau bei der Zulassungsstelle den neuen PM Wert einzutragen, und den staatlichen Zuschuss von einmalig 330 Euro zu beantragen.

Anlage XXVI (26) zu § 47 der StVZO

Gesetzestext, der die Rahmenbedingungen für die Klassifizierung in PM-Stufe 1 bis 5 beinhaltet.

EU Luftqualitätsrichtlinie

auch: EU-Luftreinhaltungsrichtlinie.
01.01.2005 wurde die EU-Luftqualitätsrichtlinie in 120 deutschen Städten eingeführt. Sie gibt den Grenzwert für die Feinstaub-Belastung vor, der an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Andernfalls drohen neben Bußgeldern an die EU auch Schadensersatzforderungen von Bürgern. Um dies zu vermeiden, können Fahrverbotszonen eingerichtet werden, um die Feinstaub-Konzentration niedrig zu halten.

Fahrverbotszonen

Auch Umweltzonen genannt. Diese Zonen sind durch entsprechende Schilder erkennbar gekennzeichnete Zonen, in denen sich nur Fahrzeuge bewegen dürfen, die die auf dem Schild eingetragenen Rußpartikel-Minderungs-Stufen besitzen. Andere Fahrzeuge dürfen diese Zonen nicht befahren. Zuwiderhandeln wird mit einem Bußgeld bestraft. Es wird erwartet, dass die Feinstaub-Fahrverbotszonen zeitweise oder dauerhaft in den Innenstädten und Ballungszentren mit viel Verkehr eingerichtet werden.

Filterstaub

auch Filterasche
Als Filterstaub bezeichnet man das Restprodukt, das bei der Verbrennung der Rußpartikel im Rußpartikelfilter zurückbleibt. Es handelt sich um eine winzigste Menge von unverbrennbarem Restmaterial, das im Filter verbleibt. Durch seine geringe Größe beeinträchtigt es den Rußpartikelfilter kaum.

Filtertaschen

Filtertaschen halten bei bestimmten Filterbauweisen die Rußpartikel zurück. Dort lagern sie sich ab, bis sie bei Erreichen einer Betriebstemperatur über 600 Grad verbrannt werden. Zurück bleibt nur der feine Filterstaub, der sich in den Filtertaschen ablagert.

Partikel

Bezeichnet einen winzigen Teil, abgeleitet vom lateinischen “particula”, frei übersetzt “Verkleinerungsform” oder “der Teil”. Im Bezug auf Rußemission bezeichnet das Wort “Partikel” winzige Rußpartikel aus Kohlenstoff, die mit den Abgasen ausgestoßen werden.

Partikelgrenzwert

auch: Feinstaub-Belastung, Partikelemission
Beschreibt die Dichte der Partikel- oder Teilchenmasse in Abgasen oder Umgebungsluft. Die Partikeldichte wird in Mikrogramm pro Kilometer gemessen.1 Mikrogramm sind 0,01 Gramm. Ein Partikelgrenzwert gibt es etwa bei der Einteilung in Partikelminderungs-Stufen (PM-Stufen) zur Einteilung von Fahrzeugen in verschiedene Partikelemissionsklassen.

Plakettenverordnung

auch: PM Wert
Als Plakettenverordnung wird die vom Bundeskabinett am 31.05.2006 beschlossene “Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge” bezeichnet. Laut dieser Verordnung sind ab dem 1. März 2007 alle Fahrzeuge mit verschiedenfarbigen Plaketten zu kennzeichnen. Gut sichtbar in der Frontscheibe angebracht soll der Rußpartikel-Minderungswert bei Fahrzeugen auf den ersten Blick erkennbar sein.

Rußpartikel

auch: Feinstaub, Kohlenstoffteilchen
Rußpartikel sind Teilchen in verschiedenen Größen, die vor allem bei der Verbrennung von Diesel-Kraftstoff entstehen. Je kleiner diese Rußpartikel sind, desto tiefer gelangen sie über die Atemwege in den Körper. Dort rufen sie Krankheiten von Atemwegsbeschwerden bis hin zu Krebserkrankungen hervor.

Rußpartikelfilter

auch: Rußfilter, Partikelminderungs-Filter, Partikelminderungs-Systeme, Diesel-Partikelfilter, PM-Kat, PM-Katalysatoren, Partikelfilter
Viele Namen für ein Produkt. Sie alle bezeichnen einen Rußfilter, der Rußpartikel aus den Abgasen eines Verbrennungsmotors filtert. Unterschiede gibt es in Größe und Bauart, die Wirkungsweise ist größtenteils gleich. Rußpartikel werden im Filter gesammelt und mit Erreichen der Zündtemperatur verbrannt. Zurück bleibt nur eine geringe Menge Filterstaub.

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