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Wissensspecial: Abwrackprämie bei Neuwagenkauf

Alle Welt spricht von der Abwrackprämie, doch was ist das überhaupt? Was bringt der alte Gebrauchte und was muss man tun, um die 2009 beschlossene Umweltprämie zu bekommen? Dies und mehr in diesem Artikel. Zusätzlich klären wir auch über Risiken auf und darüber, ob Ihr Gebrauchter eventuell nicht doch mehr wert ist als die 2.500 Euro staatliche Förderung.

Zuschuss vom Staat für mehr Bewegung

Die Anfang 2009 beschlossene Umweltprämie für das Stilllegen alter Fahrzeuge beim gleichzeitigen Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen bzw. Jahreswagen wird umgangssprachlich „Abwrackprämie“ oder auch „Verschrottungsprämie“ genannt. Im Zuge des Konjunkturpaktes II zum Ankurbeln der von der Finanzkrise gebeutelten Wirtschaft gibt es seit dem 14. Januar 2009 einen staatlichen Zuschuss, der den Absatz von Neufahrzeugen fördern und so der schwächelnden Automobilindustrie unter die Arme greifen soll. Positiver Nebeneffekt ist der Anreiz, alte und emissionsstarke Fahrzeuge zu verschrotten und durch moderne, saubere Neuwagen zu ersetzten. Wenn Sie bis zum Jahresende einen Neuwagen kaufen und Ihren (ausreichend) alten Gebrauchten verschrotten lassen, gibt der Staat jetzt kräftig was dazu. Jedoch gilt es hier einige Bedingungen einzuhalten.

Was bringt Ihr „Alter“ noch?

Die Prämie beläuft sich auf 2.500 Euro, ein schönes Startkapital vor allem, wenn Sie im Besitz eines älteren Fahrzeuges im schlechten Zustand sind, das Ihnen kurz vor Ablauf von TÜV und AU sowie aufgrund hoher Abgaswerte im Unterhalt die Haare vom Kopf frisst. Wenn der Pkw (Lkws erhalten die Prämie nicht!) dann mindestens neun Jahre alt (Stichtag Erstzulassung sowie Tag der Verschrottung), mindestens ein Jahr auf Sie zugelassen ist und vier Räder hat, sind Sie prinzipiell berechtigt, die Umweltprämie zu beantragen.

Vor der Verschrottung den Restwert prüfen!

Ob Ihr altes Fahrzeug wirklich ein hoffnungsloser Fall für die Schrottpresse ist oder der Restwert eventuell doch die 2.500 Euro Prämie übersteigt, sollten Sie im Zweifelsfall vor dem Besuch beim örtlichen Entsorger prüfen. Bei DAT Deutschland unter www.dat.de/fzgwerte/ können Sie den groben Restwert Ihres Fahrzeugs schnell und kostenlos checken. Eine sehr detaillierte Onlinebewertung gibt es bei Schwacke unter www.schwacke.de (Menupunkt „PKW bewerten“). Diese kostet allerdings 7,90 Euro, ist aber bequem online zahlbar, und das Ergebnis erhalten Sie sofort als mehrseitiges PDF-Dokument.

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, lassen Sie den Restwert von einem Pkw-Händler ermitteln. Der bezieht dann auch den aktuellen, technischen Zustand des Fahrzeuges sowie verkaufsfördernde Sonderausstattung mit ein. Die Kosten für diesen Service sollten Sie vorab erfragen. Tipp: Für eine unabhängige Bewertung suchen Sie möglichst eine Werkstatt in der Nähe auf und nicht den Händler, bei dem Sie bereits für einen Neuwagen vorgesprochen haben. Eine Werkstatt in Ihrer Nähe finden Sie bei motoso.de in der Werkstatt- und Servicesuche.

Wer darf Ihr altes Fahrzeug verschrotten?

Auch dafür gibt es natürlich eine Regelung. Berechtigt sind sogenannte, anerkannte Demontagebetriebe. Diese entsorgen Ihren Alten gemäß der Altfahrzeugverordnung. Tritt dann das Altfahrzeug seine letzte Fahrt in die Schredderanlage an, bekommen Sie die für den Antrag benötigte Bestätigung über die ordnungsgemäße Verschrottung. Eine Liste der anerkannten Betriebe finden Sie entweder auf der Internetseite der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge) unter www.altfahrzeugstelle.de oder direkt bei motoso.de in der Werkstattsuche.

Antrag auf Umweltprämie beim BAFA

(aktualisiert am 30.03.2009)
Seit dem 30.03. gilt die neue Regelung: Wer die Umweltprämie beantragen möchte, kann dies ab sofort nur noch online auf der eigens dafür eingerichteten Webseite unter www.ump.bafa.de tun. Dort findet sich ein Formular, das online ausgefüllt werden muss. Ab sofort ist nur noch die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages bzw. die rechtsverbindliche Bestellung über das Neufahrzeug im PDF-Format nötig. Dies wird direkt online mit übermittelt.

In der offiziellen Pressemitteilung heißt es weiter:

“Die Eingänge der Anträge werden beim BAFA zeitgenau registriert. Für jeden eingegangenen Antrag wird in aufsteigender Reihenfolge eine „ID-Nummer“ vergeben und eine Eingangsbestätigung vom BAFA erteilt. Die Eingangsbestätigung garantiert noch nicht die Umweltprämie. Diese wird erst durch den Reservierungsbescheid zugesichert. Bei der späteren Bearbeitung der Reservierungsanträge geben die ID-Nummern die Reihenfolge vor und gewährleisten so, dass das BAFA eine objektive zeitliche Reihung bei der Bearbeitung der Reservierungsanträge vornehmen kann. Die Reservierungsbescheide werden den Antragstellern nach dem 16.04.2009 mit der Post zugeschickt. Der Antragsteller hat dann sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen.”
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemitteilungen/2009/09_umweltpraemie.html

Weitere Bedingungen, um an die Abwrackprämie zu kommen:

  • Zuschussberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, keine gewerblichen Halter
  • Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung sind von der Prämie ausgeschlossen
  • Die Halter des alten und neuen Kfz müssen identisch sein

Welcher „Neuer“ verdient die Abwrackprämie?

Soweit die Fakten. Wenn Sie die Abwrackprämie für die Verschrottung Ihres alten Kfz einstreichen wollen, müssen Sie jedoch im Gegenzug auch ein schadstoffarmes Neufahrzeug kaufen oder leasen. Es kann aber auch ein maximal ein Jahr zugelassener Jahreswagen sein, wenn dieser auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler angemeldet war. Wichtig ist, dass der Neuwagen die Abgasnorm „Euro 4“ erfüllt. Prämiert werden Neuwagenkäufe in Verbindung mit der Verschrottung eines alten Fahrzeuges, wenn der Kaufvertrag ab dem 14. Januar 2009 abgeschlossen und der Neuwagen bis spätestens zum 31. Dezember 2009 zugelassen wird.

Neuwagen ab 5.000 Euro dank staatlichem Zuschuss!

Die Weltwirtschaftskrise hat auch Deutschland fest in der Hand, darunter leidet derzeit besonders die Automobilindustrie. Volle Verkaufsräume und niedrige Verkaufszahlen sind die Folgen der Unsicherheit beim Verbraucher. Große Ausgaben werden verschoben. Statt eines neuen Fahrzeugs wird der alte Gebrauchte lieber noch einmal repariert und durch den TÜV gebracht.

Um dem entgegen zu wirken, richten die Automobilhändler derzeit allerorts interessante Angebote ein. Teilweise gibt es zu den 2.500 Euro Umweltprämie weitere Rabatte. Opel etwa gewährt zusätzlich reduzierte Preise auf seine „110 Jahre“ Sondermodelle sowie ein Finanzierungsmodell mit 1,99% Zins [Link]. Mitsubishi und Suzuki nutzten die Möglichkeit des Leasings und bieten den Mitsubishi Colt 3-Türer 1.1 MPI unter „rechnerischer Einbeziehung der staatlichen Umweltprämie“ für 33 Euro monatlich inklusive 1 Jahr Versicherung an [Link]. Den Suzuki Swift 1.3 Club gibt es für 99 Euro monatlich inklusive 3 Jahre Vollkasko Versicherung. Suzuki schlägt den 2.500 Euro vom Staat sogar noch eine eigene “Suzuki Umweltprämie” im Wert von 580.- Euro brutto auf [Link]. Der Preis des Renault Twingo „Authentique“ als Neuwagen ab Werk fällt dank Abwrackzuschuss auf 5.990 Euro [Link]. Bei DACIA wird das Modell „Sandero“ sogar für nur 5.000,00 Euro angeboten [Link].

Achtung, Abwrackprämie ist nur begrenzt verfügbar!

(aktualisiert am 30.03.2009)
Beachten Sie, dass die Abwrackprämie bis zum Jahresende nur begrenzt verfügbar ist. Die derzeit gültige Förderrichtlinie des BAFA besagt:

„Ein Rechtsanspruch des Antragstellers / der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.“ [Quelle]

Für die Prämierung stehen derzeit insgesamt Finanzmittel im Wert von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Aufstockung der Prämie wurde im März zwar beschlossen, die Höhe ist jedoch noch offen und wird derzeit im Bundestag diskutiert. Die Verteilung wird nach der Reihenfolge der eingereichten, vollständigen Anträge erfolgen. Einen Rechtsanspruch auf die Prämie gibt es nicht. Übrigens ist es schwer, aus den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln eine genaue Anzahl von Prämien zu errechnen, da die Kosten für Abwicklung und Verwaltung mit dem Geld aus dem gleichen Topf abgedeckt werden. Geschätzt wird, dass die Finanzmittel für etwa 600.000 Prämien reichen.

Kritik an der Abwrackprämie

Die Abwrackprämie für alte Autos trifft insgesamt auf Zustimmung, gerät jedoch bei einigen Kritikern auch unter Beschuss. Sie bezweifeln vor allem, dass die deutsche Pkw-Produktion von diesem Konjunkturprogramm profitieren wird. Man geht eher davon aus, dass vor allem ausländische Autobauer in den Genuss der Prämie kommen werden, da das Preisniveau ihrer Marken zum Teil deutlich geringer ist als bei deutschen Herstellern. “Ein Autofahrer, der ein neun Jahre altes Auto fährt, wird sich nicht plötzlich für einen teureren deutschen Neuwagen interessieren”, so heißt es. Auch Studien belegen, dass Gebrauchtwagenfahrer sich in der Regel wieder für einen preiswerten Gebrauchten entscheiden. Wenn schon ein Neuwagen, dann soll es meist ein Kleinwagen unter 10.000 Euro sein. Bei Pkws in diesem Preissegment haben jedoch ausländische Autobauer den deutschen Markt fest im Griff. Es wird also vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Leute eher auf kleinere, sparsame Autos made in Japan oder Frankreich setzen. Nicht wirklich hilfreich für die in der Krise steckende deutsche Automobilbranche, die jetzt gefordert ist, mit guten Angeboten die interssierte Käuferschaft aufzufangen.

Darüber hinaus rechnen Branchenexperten und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK) mit einem massiven Missbrauch des Verschrottungsbonus. Es wird etwa befürchtet, dass die Einmalzahlung Betrüger aus Osteuropa dazu ermutige, die Papiere von alten Fahrzeugen zu fälschen, um so den Zuschuss einzusacken. Die neuen Autos, die im Gegenzug für die Verschrottung angeschafft werden müssten, könnten profitbringend ins Ausland abgesetzt werden. Weiterhin wird befürchtet, dass die ausrangierten Gebrauchten statt in die Schrottpresse zu wandern über Umwege ins Ausland exportiert werden, wo nach wie vor mit Gebrauchtwagen viel Geld zu verdienen ist.

Haben wir Sie für die neue Umweltprämie begeistern können? Auf motoso.de finden Sie:
über 15.000 Neufahrzeuge
über 24.000 Jahreswagen
Entsorgungsbetriebe in Ihrer Nähe

Weitere Infos:
http://www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 30 346 465 470

Glossar

Abwrackprämie
Umgangssprachlich für die 2009 beschlossene, staatliche Prämie bei Entsorgung alter Fahrzeuge in Verbindung mit dem Kauf eines neuen Fahrzeuges, siehe Umweltprämie.

Verschrottungsprämie
Umgangssprachlich für die 2009 beschlossene, staatliche Prämie bei Entsorgung alter Fahrzeuge in Verbindung mit dem Kauf eines neuen Fahrzeuges, siehe Umweltprämie.

Umweltprämie
Die Umweltprämie (auch Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie genannt) ist ein staatlicher Zuschuss von 2.500 Euro, der im Rahmen des Konjunkturpakets II am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Sie wird gewährt, wenn man sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet und dafür einen modernen Neuwagen oder Jahreswagen kauft.

Konjunkturpakt II
Der Konjunkturpakt II ist die zweite Maßnahme der Bundesregierung, die drastischen Folgen der Weltwirtschaftskriese zu bekämpfen. Dabei ist die Umweltprämie nur ein Punkt in der Liste vieler Maßnahmen, die den Konsum der Bürger ankurbeln soll.

TÜV
Der TÜV (Technischer Überwachungs-Verein) übernimmt gesetzlich vorgeschriebene, technische Sicherheitskontrollen. Hauptaufgabenfeld ist die Kfz-Überwachung (TÜV Prüfung) aber auch die Fahrerlaubnisprüfung sowie Überprüfung verschiedener Geräte und Produke.

AU
Die Abgasuntersuchug, kurz AU, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung der Emissionswerte von Kfz. Geprüft werden die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge nach verschiedenen Abgasnormen.

Demontagebetriebe
Demontagebetriebe sind in diesem Fall Betriebe, die die Berechtigung zur Altautoentsorgung haben. Das ist wichtig, da nur diese berechtigt sind, die ordnungsgemäße Entsorgung Ihres alten Fahrzeuges auf dem Antrag der BAFA zu bestätigen.

Altfahrzeugverordnung
Die Altfahrzeugverordnung (oder auch Altautoverordnung) regelt die ordnungsgemäße Entsorgung von Kraftfahrzeugen entweder an einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb.

GESA
Als GESA wird die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer bezeichnet. Sie ist eine von den Bundesländern eingerichtete und betriebene Institution. Die GESA sammelt Daten von anerkannten Demontagebetrieben. So soll die ordnungsgemäße Verschrottung nach der Altfahrzeugverordnung erleichtert und gesichert werden.

BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) regelt den deutschen Außenhandel mit verbotenen oder bedingt verkehrsfähigen Waren. In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie übernimmt es wichtige administrative Aufgaben.

Verwertungsnachweis
Der Verwertungsnachweis wird von anerkannten Demontagebetrieben nach der ordnungsgemäßen Verschrottung eines Kfz ausgestellt. Dieser Nachweis ist für den Antrag auf die Umweltprämie zwingend notwendig.

Außerbetriebsetzung
Der Vermerk der Außerbetriebsetzung wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt in die Fahrzeugpapiere eingetragen, wenn dieses abgemeldet wird.

Jahreswagen
Als Jahreswagen bezeichnet man Pkws, deren Alter seit der ersten Anmeldung, oft durch den Hersteller oder einen Händler, weniger als 12 Monate beträgt. Sie haben oft Neuwagenqualität bei deutlich günstigerem Preis.

Euro 4
Euro 4 ist eine Abgasnorm, die am 1. Januar 2005 eingeführt wurde und den Ausstoß von Schadstoffen beschränkt. Sie bildet derzeit die beste Abgasnorm, Euro 5 folgt im September 2009. Welche Schadstoffnorm ein Fahrzeug erfüllt, ist in den Papieren eingetragen.

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